Frage: Lehre kind

Hallo ich weiß nicht ob ich hier richtig bin ich versuche es mal Es fing alles so an das ich in meiner Ausbildungszeit schwanger gewurden bin habe aber meine Abschluß trotz Kind gemacht zum Glück hatte meinen Ausbilder gesagt das ich 3 Jahre zu Hause bleiben werde, nur nach dem 2. Geburtstag unseres Sohnes mußte ich uns in die Krankenkasse bei meinen Mann versichern. Nun bin ich wieder schwanger unser Sohn ist am 11.04.2001 geboren und das zweite hat sich für den 21.05.2004 angemeldet und nun meine Frage bekomme ich da auch vor der Geburt Geld ? Wo muß ich das anmelden? Was ist mit der Zeit zwischen dem 11.04.04 und dem Mutterschutz muß ich da wieder arbeiten oder arbeitslos melden? Ich hoffe sie können mir weiter helfen! MfG Nicole

Mitglied inaktiv - 26.09.2003, 23:16



Antwort auf: Lehre kind

Hallo, ich verstehe das nicht. Sie haben die Ausbildung beendet-sind Sie übernommen worden? Ansonsten sind Sie arbeitslos oder "Hausfrau". Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.09.2003