Hallo Frau Bader! Bei einer Direktversicherung ohne Arbeitgeberanteil ist ja die Abführung von Krankenversicherungsbeiträgen nicht rechtmäßig und ggf. von den Versicherungen zurückzuerstatten. Wie verhält es sich aber bei einer Direktversicherung, die aus den jährlichen Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld) finanziert wird und der Arbeitgeber die zu zahlende Steuer hierzu übernommen hat (ebenfalls als Beitrag zu der Versicherung)??? Muss dann Krankenversicherung auf die Lebensversicherung bezahlt werden oder nicht??? Ist das ein Sonderfall der noch zu prüfen ist, oder gibt es irgendwo eine Quelle, was denn nun bei uns zutrifft??? Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
von silke_k am 10.08.2011, 14:27