Hallo, mein Mann hat aus erster Beziehung ein Kind (geboren 2001, Kind lebt bei Mutter). in unserer Ehe (geheiratet 2004) wurden 2 gemeinsame Kinder (2006 und 2008) geboren. Er hat eine Risikolebensversicherung abgeschlossen, wie wäre die gesetzliche Rangfolge im Falle seines Ablebens?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Viele Grüße Susi
Mitglied inaktiv - 15.11.2008, 11:09
Antwort auf:
Lebensversicherung
Hallo,
Ergänzung: wenn es keinen Berechtigten gibt, gilt die gesetzl.- Erbfolge
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.11.2008
Antwort auf:
Lebensversicherung
Ganz einfach: derjenige, der als Bezugberechtigter in der Lebensversicherung benannt ist, bekommt das Geld.
Er kann die Summe auch aufteilen als z. B. 30% für das erste Kind, der Rest an Dich (und die beiden anderen Kinder).
In aller Regel fällt eine LV nicht in die Erbmasse.
Die gesetzlichen Erbberechtigten haben also nicht automatisch ein Recht an der Summe, solange jemand als Bezugsbrechtigter benannt ist (der noch lebt).
Viele Grüße
Désirée
a. u. Versicherungskauffrau :-)
Mitglied inaktiv - 16.11.2008, 10:36