Frage: Lebensversicherung

Gehört eine Lebensversicherung mit zum Erbe? Beispiel: Ich bin begünstigt, schlage jedoch die Erbschaft wegen hoher Schulden aus, verliere ich dann auch die Summe aus der Lebensversicherung? 2. Beispiel: Ich bin begünstigt, muß ich die Summe aus der Lebensversicherung mit den anderen Erben teilen? Im Voraus danke für die Antwort!

Mitglied inaktiv - 29.05.2001, 18:08



Antwort auf: Lebensversicherung

Liebe Petra, ja, gehört dazu. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.05.2001



Antwort auf: Lebensversicherung

HHallo! Darf ich mal kurz (teilweise) widersprechen? Vorneweg: Ich arbeite als bereichsdirektorin bei der einer Lebensversicherungsgesellschaft. I. d. R. gehört eine Lebensversicherung nicht zum Erbe. Sie wird aber nach dem Erbschaftssteuergetz behandelt, d. h. man muß oberhalb gewissen Grenzen (je nach Verwandschaftsgrad) Erbschaftssteuer dafür zahlen. Dem Erbe wird eine Versicherung nur dann automatisch zugeschlagen, wenn kein Bezugsberechtigter (= Begünstigter) für den Todesfall genannt wurde, bwz. der genannten schon vorher verstorben ist. Dann gehört die LV zum Erbe und wird zwischen den Erben aufgeteilt. AFAIK gibt es jedoch eine Rechtsprechung, nachdem eine LV dann zum Erbe dazuzurechnen ist, wenn sonst keine Vermögenswerte vorhanden sind. Das Urteil muß wohl schon ca. 10 Jahre (oder noch mehr?) alt sein, weiß auch nicht, wo es gesprochen wurde, habs nur so im Hinterkopf. HTH Désirée

Mitglied inaktiv - 30.05.2001, 12:42



Antwort auf: Lebensversicherung

Liebe Petra, SORRY-als ich die MAil abgeschickt hatte, kam mir, dass ich was vergessen hatte. Da klingelte das Telefon...und jetzt kommt erst mein Nachtrag. Der BGH hat schon vor einiger Zeit entschieden, dass eine Lebensversicherung grds. erst mal zum Erbe dazugehört. So, und jetzt kommt der verschluckte Teil: Aber etwas anderes gilt, wenn ein sog. Bezugsberechtigter besteht, denn dann gilt der auf dem Versicherungsschein genannte. Wenn bei einer Kapitallebensversicherung als Bezugsberechtigte die "Erben" genannt sind, können diese die Versicherung erhalten, selbst wenn sie die Erbschaft ausschlagen. Mit der Erbschaftssteuer hat das nichts zu tun. Die bezahlt man, wenn man über dem Freibetrag ist, grds, für jedes ERbe. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.05.2001