Hallo Frau Bader, in meinem Scheidungsurteil steht, dass der Lebensmittelpunkt meiner Tochter bei mir ist. Heißt das, dass ich das alleinige Aufenthaltbestimmungsrecht habe? Vielen Dank. Vg Charty
Mitglied inaktiv - 18.05.2008, 22:21
Hallo Frau Bader, in meinem Scheidungsurteil steht, dass der Lebensmittelpunkt meiner Tochter bei mir ist. Heißt das, dass ich das alleinige Aufenthaltbestimmungsrecht habe? Vielen Dank. Vg Charty
Mitglied inaktiv - 18.05.2008, 22:21
Hallo, bitte den eigenen Anwalt fragen (wegen Standesrecht) Liebe Grüsse, NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.05.2008