Liebe Frau Bader, Wir müssen bei unseren AG bald angeben, wie lange unsere EZ dauern soll. Meine Schwangerschaft hatte mich vor einiger Zeit vor einer (versuchten) Kündigung nach Abteilungsschließung bewahrt (größerer Träger, einige Kollegen mussten gehen, einige wurden in anderen Abteilungen untergebracht). Ich habe einen unbefristeten Vertrag, bin aber ja in so einem Fall, wie ich das verstehe, nicht gänzlich unkündbar. Nach meiner EZ wird der AG mich sicherlich behalten, wenn eine Stelle frei ist, falls nicht, bin ich mir da nicht so sicher. Daher meine Überlegung: In der EZ besteht doch weiterhin Kündigungsschutz - nun könnte ich doch 2 oder 3 Jahre EZ ankündigen und nach Ablauf des Elterngeldes nach 12 Monaten trotzdem bis zu 30 Std. wieder beim AG anfangen? Oder ist der, wenn ich aus finanziellen Gründen auf jeden Fall wieder arbeiten gehen muss, rechtlich nicht verpflichtet mir etwas anzubieten, wenn ich offiziell noch in EZ bin? Danke und beste Grüße
von Berlin16 am 28.11.2016, 08:08