Hallo,
derzeit habe ich 2 Jahre Elternzeit angemeldet - ein Jahr ist im Dezember bereits vergangen - und habe daher mein Eltergeld auf die zwei Jahre aufgeteilt. Ich bekomme nun das Elterngeld pro Monat 50 %. Nun habe ich erfahren, dass man nach einem Jahr Elterngeld Landeserziehungsgeld beantragen kann. Kann ich das nun trotzdem machen ? Falls nicht, habe ich ja sozusagen einen "Fehler" gemacht mit der 24-monatigen Auszahlung. Bundesland Bayern.
Vielen Dank !
von
Nadine13
am 23.11.2011, 20:40
Antwort auf:
Landeserziehungsgeld
Hallo,
mehr als diesenLink habe ich leider auch nicht.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.11.2011
Antwort auf:
Landeserziehungsgeld
Hallo,
ich habe mir den Auszahlungszeitraum meines Elterngeldes auch auf 24 Monate verlängern lassen, sprich bekomme immer 50% ausgezahlt. Ich bin nach einem Jahr Elternzeit wieder mit einem Minijob angefangen ohne das es Probleme mit dem Elterngeld gab, denn die Elterngeldstelle hat erklärt, dass sie im Grunde das Geld der 50% Auszahlung nur wie eine Bank verwalten, nach dem ersten Geburtstag des Kindes sei es Ihnen egal wieviel ich dazuverdiene. Ich gehe mal davon aus, dass Du also trotzdem das Landeserziehungsgeld in Bayern beantragen kannst. (Toll, ich wohne in NRW, da gibt es so etwas nicht, bin schon ganz neidisch).
Schau doch mal auf die folgende Homepage
http://www.zbfs.bayern.de/erziehungsgeld/
Vielleicht hilft Dir das weiter?
LG, Sonja
von
Sonni74LS
am 23.11.2011, 21:16
Antwort auf:
Landeserziehungsgeld
Liebe Sonja, vielen Dank für deine Antwort auf mein Posting ! Hast mir sehr weitergeholfen ! Viele liebe Grüße :-)
P.S. und nicht neidisch sein....ich krieg auch kein Landeserziehungsgeld ;-)
von
Nadine13
am 25.11.2011, 13:58
Antwort auf:
Landeserziehungsgeld
Hallo Nadine, kein Problem... gern geschehen. Viele Grüße
von
Sonni74LS
am 25.11.2011, 17:02