Landeserziehungsgeld Kindergeldzuschlag

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Landeserziehungsgeld Kindergeldzuschlag

Hallo, Wir (Mein Mann, fast 2-jährige Tochter und ich) kommen aus Thüringen. Es geht um das Landeserziehungsgeld: Unsere Tochter wird am 15.12. 2 Jahre alt. Mein Mann geht ab 1.12. nach Arbeitslosigkeit wieder arbeiten. Ich gehe ab 1.3. wieder auf meine alte Arbeit zurück. Unsere Tochter geht ab Januar halbtags und ab Februar ganztags in den Kindergarten (wollte es so wegen Eingewöhnung). Wir haben in der gesamten Erziehungszeit Hartz IV bekommen zur Unterstützung. Nun muss ich ja das Landeserziehungsgeld (ca. 150€) ab Januar zu 50% und ab Februar zu 100% an den Kindergarten abtreten - wenn ich das richtig verstanden habe. Da fehlt uns ja ne Menge Geld in den 2 Monaten die ich noch zu Hause bin.?! 1. Erzihungsgeld 300 € weg, Kindergeld 154 € ist ja fast die ganze Kindergartengebühr.... Mein Mann verdient dann ca. 800 € netto...Und ich 300 € Hartz IV Uns fehlen dann praktisch knappe 400 €?! Haben wir eigentlich ab Dezember wenn mein Mann arbeiten geht schon Anspruch auf Kindergeldzuschlag? Oder erst wenn der komplette Anspruch auf Hartz IV entfällt (also ab März 07 - wenn ich wieder arbeiten gehe)?! Ach Mensch ganz schön kompliziert der "Behördenkram"? Vielen Dank für Antworten, und Entschuldigung dass es sooo lang ist, hoffe es ist trotzdem verständlich Mfg munkelchen04

Mitglied inaktiv - 27.10.2006, 12:56



Antwort auf: Landeserziehungsgeld Kindergeldzuschlag

Hallo, Kindergeldzuschlag, die korrekte Bezeichnung ist Kinderzuschlag, ist eine Ergänzungsleistung zum Kindergeld. Ab dem 1.1.2005 wird es für minderjährige Kinder gezahlt, die in Familien leben, deren Familieneinkommen nicht ausreichend ist. Gezahlt wird für längstens 36 Monate. Antragsberechtigt sind Eltern, die zwar über ausreichendes Einkommen verfügen, um ihren eigenen Lebensunterhalt zu decken, aber nicht den Lebensunterhalt ihrer minderjährigen Kinder. Achtung: Kinderzuschlag wird n i c h t zusätzlich zu Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe gezahlt! Kinder(geld)zuschlag wird nur für minderjährige Kinder gezahlt, für volljährige auch dann nicht, wenn diesen Kindergeld zusteht. Die Höhe des Kinderzuschlags ist vom Einkommen und Vermögen der Eltern abhängig, aber auch von dem der Kinder. Höchstens werden 140,- Euro pro Monat gezahlt. Die Auszahlung erfolgt zusammen mit de Kindergeld. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.10.2006



Antwort auf: Landeserziehungsgeld Kindergeldzuschlag

Hallo, wenn Du Harzt 4 beziehst, bekommst Du keinen Kinderzuschlag. LG Sibs

Mitglied inaktiv - 27.10.2006, 14:00



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