Hallo Frau Bader. Ich habe am 04.10.11 eine befristete Teilzeitbeschäftigung (15 Stunden in der Woche) als Erzieherin während der Elternzeit aufgenommen. Der Arbeitsvertrag ist befristet für die Dauer der Krankheitsvertretung der Kollegin, längstens aber bis zum 31.07.2012. Jetzt habe ich erfahren, das die Kollegin wahrscheinlich Anfang des nächsten Jahres wiederkommt und ich in der 11. SSW bin. Werde es dem AG Anfang nächster Woche mitteilen. Wahrscheinlich wird dann wieder ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Was ist mit dem Arbeitsvertrag? Läuft dieser bis zum Ende durch oder ist Anfang 2012 Schluss? Grüße
Mitglied inaktiv - 05.12.2011, 23:01