Längerer Mutterschutz bei mediz. Frühgeburt unter 2500g?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Längerer Mutterschutz bei mediz. Frühgeburt unter 2500g?

Hallo. Unsre Kleine kam zwar in Woche 37+0 zur Welt, aber mit einem Gewicht unter 2500g. Jetzt habe ich gelesen, dass das dann wegen des Gewichts auch als Frühgeburt gilt, was den längeren Mutterschutz bedeutet. Ist das richtig? Wie beantrage ich das, wenn es der Fall ist? Und ist es denn finanziell besser, länger Mutterschaftsgeld zu beziehen, oder bleibt sich das gleich mit Elterngeld.. das ganze Thema finde ich etwas verwirrend. Die Zeit, die die Kleine zu früh kam, wird ja eh an den Mutterschutz angehängt, richtig? MFG, danke!

von MoppiMutti am 11.02.2013, 19:06



Antwort auf: Längerer Mutterschutz bei mediz. Frühgeburt unter 2500g?

Hallo, der Arzt stellt die Bescheinigung für die Frühgeburt aus, sind sie mit ihm darüber. Sollte es eine Frühgeburt sein, verlängert sich Mutterschutzfrist nach der Geburt auf zwölf Wochen. Das ist damit der Krankenkasse zu klären. Sie bekommen dann länger Mutterschaftsgeld und weniger lange Elterngeld. Das Mutterschaftsgeld ist ja aber höher. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.02.2013



Antwort auf: Längerer Mutterschutz bei mediz. Frühgeburt unter 2500g?

Damit der Kinderarzt die Frühgeburt bescheinigt muß das Kind vor der abgeschlossenen 37.SSW geboren sein und/oder weniger als 2500g wiegen - wie bei Euch. Natürlich ist es finanziell günstiger, länger Mutterschutz zu haben: das Gehalt in der Schutzfrist ist doch weit höher als das Elterngeld!

von Andrea6 am 11.02.2013, 19:29



Antwort auf: Längerer Mutterschutz bei mediz. Frühgeburt unter 2500g?

Mein Sohn wurde mit 2400g in der 34. SSW geboren, ich bekam damals vom Krankenhaus eine Bescheinigung für die KK dass es sich um eine Frühgeburt handelt, den Rest erledigte die KK. Ob du Nachteile hast.. komt drauf an wenn du dir jeden Monat das volle Elterngeld auszahlen lässt eher nicht, denn du bekommst ja 4 Wochen länger dein volles Gehalt in Form von Mutterschutzgeld und die restlichen Monate dann das geringere EG bis zum 1. Geburtstag. hattest du vor das EG auf 2 Jahre Auszahlungszeitraum zu splitten dann bist du im Nachteil, weil durch den verlängerten Mutterschutz und die angehängte Mutterschutzzeit von vor der Geburt hast du zwar in den ersten Wochen nach der Geburt mehr Geld, dein Anspruchszeitraum auf EG verringert sich dadurch aber und somit hast du auch weniger Monate die du splitten kannst. Bsp. Auf Termin geboren hat Mutter 8 Wochen Muschu und 10 Monate EG die sie auf 20 Monate halbes EG splitten kann GegenBsp: 3 Wochen zu früh und unter 2500g macht15 Wochen Muschu nach Geburt ( ca 3 Monate) danach EG für 9 Monate wenn man die splittet hast du nur 18 Monate EG. Ich hoffe ich habe nicht zu wirr geschrieben. Alles Gute

von Julisa am 12.02.2013, 11:16



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