Länge Mutterschutz bei Geburt von errechnetem Termin

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Länge Mutterschutz bei Geburt von errechnetem Termin

Bislang war es ja so, dass der Mutterschutz 6 Wochen vor Geburt und 8 Wochen nach Geburt besteht. Nun habe ich im Internet gelesen, dass es eine Gesetzesänderung gab und nunmehr allen Müttern insgesamt 14 Wochen Mutterschutz zustehen, auch dann, wenn das Kind vor dem errechneten Geburtermin geboren wird. Das heißt, wenn das Kind z.B. 2 Wochen vor dem errechneten Termin kommt, verlängert sich der Mutterschutz nach Geburt von 8 auf 10 Wochen. Stimmt das? Vielen Dank im Voraus!

von Elena2012 am 02.12.2011, 11:14



Antwort auf: Länge Mutterschutz bei Geburt von errechnetem Termin

Hallo, es gibt immer insgesamt mind. 14 Wo., wenn das Kind früher kommt, wird die Zeit hinten dran gehängt. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.12.2011



Antwort auf: Länge Mutterschutz bei Geburt von errechnetem Termin

War das nicht schon immer so ? Meine Söhne kamen beide jeweils 2 Wochen vorher und hatte immer 14 Wochen Mutterschutz. Denn die Kasse rechnet ja mit dem errechneten Termin.

Mitglied inaktiv - 02.12.2011, 12:23



Antwort auf: Länge Mutterschutz bei Geburt von errechnetem Termin

Es gab keine Gesetzesänderung. 6 Wochen vorher und 8 Wochen nachher gibt ja insgesamt 14 Wochen. Und wenn das Kind früher kommt, dann verliert man die Zeit nicht, sondern dann wird die Zeit einfach hinten dran gehängt. Anders verhält es sich, wenn es sich bei dem Kind um ein Frühchen handelt. Dann bekommt man nicht nur 8 Wochen nach der Entbindung sondern 12, wie bei Mehrlingen, plus die Zeit, die das Baby zu früh kam. Siehe auch: http://www.fruehgeboren.de/content/service/sozialrechtliche_moeglichkeiten/index_ger.html LG, Clea

von Clea am 02.12.2011, 21:02



Antwort auf: Länge Mutterschutz bei Geburt von errechnetem Termin

Hier irrt "Clea": bis 2002 war tatsächlich der Mutterschutz um die Zeit verloren, die das Kind vor ET kam (ausgenommen echte Frühgeburten), was etliche Frauen dazu bewog, den Tag der letzten Periode falsch anzugeben, um einen möglichst frühen ET zu erhalten. Erst seit der Gesetzesänderung 2002 haben alle Mütter mindestens 14 Wochen Mutterschutz.

von Andrea6 am 03.12.2011, 09:35



Antwort auf: Länge Mutterschutz bei Geburt von errechnetem Termin

Das ist ja dann schon ganze 9 Jahre her!!! Ich dachte wir reden von nem aktuellen Sachverhalt. ;-) Aktuell gab es da jedenfalls keine Gesetzesänderung.

von Clea am 03.12.2011, 15:10



Antwort auf: Länge Mutterschutz bei Geburt von errechnetem Termin

Ja, wir reden vom aktuellen Stand. Es dürfte aber durchaus Mütter geben, die das letzte Kind vor der Gesetzesänderung bekamen und nun am Zweifeln sind, was denn nun gilt. Also: das Mutterschutzgesetz war eben nicht immer so wie heute ;-)

von Andrea6 am 03.12.2011, 19:07



Antwort auf: Länge Mutterschutz bei Geburt von errechnetem Termin

Ach nee, oder? Hätt ich nicht gedacht! Dabei ist das Gesetz ja so aktuell! Von 1952! Das es da im Laufe der Jahre immer wieder Änderungen gab ist doch klar. ;-) Trotzdem ist 6 und 8 gleich 14. Und dieser Anspruch besteht eben schon lange. Ist ja jetzt auch egal. Es geht doch jetzt darum, wie die Gesetzeslage heute und jetzt ist und das ist ja jetzt geklärt. Also sorry, wenn ich da jemandem zu nahe getreten sein sollte. Auch ich weiß, dass es Mütter gibt, deren Kinder über 9 Jahre auseinander sind. Sorry, sorry, sorry.

von Clea am 04.12.2011, 20:09



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