Sehr geehrte Frau Bader, nach tagelangem durchforsten des Internets, bin ich auf Sie gestoßen, da an Sie bereits eine ähnliche Frage gestellt wurde und ich langsam ein wenig verzweifelt bin, da nirgens etwas konkretes zu meine Frage zu finden ist. Der Sachverhalt ist wie folgt: Ich bin kurz vor meinen letzten Abschnitt zur Laufbahnprüfung schwanger geworden. So wie es bis jetzt aussieht, werde ich mich bereits bei der Laufbahnprüfung im Mutterschutz befinden. Ich habe mich insoweit informiert, dass ich auf den Mutteschutz, durch Antrag beim Dienstherrn, verzichten kann, damit ich die Laufbahnprüfung schreiben kann. Nun wird es ja so sein, dass wenn ich die Prüfung bestehe, automatisch der Beamtenstatus auf Widerruf beendet ist. Bin ich dann überhaupt noch im Mutterschutz? Und wird mein Dienstherr, wenn ich auf den Mutterschutz freiwillig verzichte, mich trotzdem noch zum Beamten auf Probe ernennen, selbst wenn ich dann nur noch ca. 14 Tage arbeiten werde/kann. Oder muss ich mich dann schon mal beim Arbeitsamt anmelden? Ich bin total verunsichert, ob ich dann überhaupt an der Laufbahnprüfung teilnehmen soll, oder lieber in Mutterschutz bleiben sollte, damit ich meine weitere berufliche Laufbahn nicht gefährde. Ich hoffe Sie können mir diesbezüglich weiterhelfen oder mir einen Tipp geben, wo ich mich dazu belesen kann. Verordnungen, Gesetze, Urteile etc. Viele Grüße Nancy
von nancy3105 am 12.02.2018, 18:05