Hallo, ich bin noch in Elternzeit, beziehe aber kein Elterngeld mehr.
Ich übe einen 450€ Job aus.
Möchte nun gerne noch zusätzlich auf dem Weihnachtsmarkt 4 Wochen arbeiten. Pro Woche nur 20std.
Dies soll als kurzfristige Beschäftigung laufen, ist dies erlaubt?
Wenn nicht was für ein andres Verhältnis könnte ich eingehen?
Vg
von
Lilfly
am 11.10.2019, 08:45
Antwort auf:
Kurzfristige Beschäftigung in EZ
Hallo,
wenn der Ag zustimmt, dürfen Sie insgesamt bis zu 30 Std/ Wo arbeiten, es ist aber KK zu zhalne.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.10.2019
Antwort auf:
Kurzfristige Beschäftigung in EZ
Kurzfristige Beschäftigung innerhalb EZ geht nicht. Ganz normale Versicherungspflicht.
von
KielSprotte
am 11.10.2019, 08:46
Antwort auf:
Kurzfristige Beschäftigung in EZ
Also könnte ich zb auf Teilzeit eingestellt werden für diese Zeit?
von
Lilfly
am 11.10.2019, 09:42
Antwort auf:
Kurzfristige Beschäftigung in EZ
Ja.
Du darfst allerdings insgesamt nicht auf mehr wie 30 Std die Woche kommen. Das gilt übirgens nicht nur kurzfristig sondern für die komplette restliche EZ. Du benötigst allerdings das OK deines Arbeitgebers.
von
Felica
am 11.10.2019, 17:37