Frage: Kurzfristige Beschäftigung in EZ

Hallo, ich bin noch in Elternzeit, beziehe aber kein Elterngeld mehr. Ich übe einen 450€ Job aus. Möchte nun gerne noch zusätzlich auf dem Weihnachtsmarkt 4 Wochen arbeiten. Pro Woche nur 20std. Dies soll als kurzfristige Beschäftigung laufen, ist dies erlaubt? Wenn nicht was für ein andres Verhältnis könnte ich eingehen? Vg

von Lilfly am 11.10.2019, 08:45



Antwort auf: Kurzfristige Beschäftigung in EZ

Hallo, wenn der Ag zustimmt, dürfen Sie insgesamt bis zu 30 Std/ Wo arbeiten, es ist aber KK zu zhalne. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.10.2019



Antwort auf: Kurzfristige Beschäftigung in EZ

Kurzfristige Beschäftigung innerhalb EZ geht nicht. Ganz normale Versicherungspflicht.

von KielSprotte am 11.10.2019, 08:46



Antwort auf: Kurzfristige Beschäftigung in EZ

Also könnte ich zb auf Teilzeit eingestellt werden für diese Zeit?

von Lilfly am 11.10.2019, 09:42



Antwort auf: Kurzfristige Beschäftigung in EZ

Ja. Du darfst allerdings insgesamt nicht auf mehr wie 30 Std die Woche kommen. Das gilt übirgens nicht nur kurzfristig sondern für die komplette restliche EZ. Du benötigst allerdings das OK deines Arbeitgebers.

von Felica am 11.10.2019, 17:37



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