Kurzarbeit und Kindesunterhalt!!!!!!

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kurzarbeit und Kindesunterhalt!!!!!!

Hallo Frau Bader, mein Ex-mann hat zur zeit Kurzarbeit in seinem Firma,darf er den Kindesunterhalt(2 Kinder) kürzen? Vielen dank für Ihre hilfe!! mfg

Mitglied inaktiv - 08.11.2009, 12:50



Antwort auf: Kurzarbeit und Kindesunterhalt!!!!!!

Hallo, ja. Wenn es einen Titel gibt, muss er das gerichtlich machen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.11.2009



Antwort auf: Kurzarbeit und Kindesunterhalt!!!!!!

Wenn er durch die Kurzarbeit jetzt weniger Geld in der tasche hat, denke ich mal schon, er hat ja auch nen selbstbehalt! Da darf er ja nicht drunter rutschen, muss ja auch leben! Von daher wird da sicherlich der Unterhalt neu berechnet werden müssen!

Mitglied inaktiv - 09.11.2009, 11:23



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