Guten Tag, Frau Bader, mein Sohn wurde im Januar 2019 geboren und ich habe zwei Jahre Elternzeit genommen. Seit diesem Monat arbeite ich theoretisch in Teilzeit in Elternzeit - 40 Prozent, also 16 Stunden. Praktisch steige ich erst im Mai ein, da ich noch Resturlaub genommen habe. Nun hat mein AG Kurzarbeit (40 Prozent) angemeldet. Kann er meine Teilzeit in Elternzeit noch widerrufen? Falls nicht, arbeite ich dann nun 40 Prozent von 40 Prozent, also 6,4 Stunden? Besten Dank, bleiben Sie gesund!
von Lois88 am 30.03.2020, 22:52