Frage: Kurzarbeit, Nebenbeschäftigung?

Hallo Frau Bader, kann man während der Kurzarbeit Phase einer Nebentätigkeit nachgehen oder muß man diese z.B. 400 Euro Tätigkeit beim Arbeitgeber angeben? Vielen Dank, brumsel03

Mitglied inaktiv - 25.02.2009, 21:29



Antwort auf: Kurzarbeit, Nebenbeschäftigung?

Hallo, der AG muss jeder fremden Tätigkeit zustimmen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.02.2009



Antwort auf: Kurzarbeit, Nebenbeschäftigung?

Hallo Brumsel, Es stimmt dass der Arbeitgeber zustimmen muss. Von den 400€ darf man dann im Endeffekt 165€ behalten, der Rest wird auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Ist bei mir im Moment auch so. lg Dadderlei

Mitglied inaktiv - 26.02.2009, 12:25



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