Sehr geehrte Frau Bader,
ich weiß noch nicht mal ob ich bei Ihnen richtig bin aber ich habe heute erfahren, daß ich und meine beiden Mitschwangeren Kolleginnen ab Juni zu 100 Prozent in die Kurzarbeit müssen, der Rest unserer Teams aber nur zu 60%. Ist das zulässig, da so einen Unterschied zu machen? Und gerade bei uns Schwangeren, dass wir da so benachteiligt werden? Kann man einzelne Personengruppen aus Abteilungen so diskriminieren?
Ich bin ein bisschen verzweifelt, enttäuscht und ratlos!
Vielen Dan ihnen schonmal vorab
Anke
von
AnkeG
am 19.05.2020, 16:01
Antwort auf:
Kurzarbeit 100 Prozent für Schwangere
Hallo,
Ja, wenn es einen sachlichen Grund dafür gibt (zB alle arbeiten in einer Abteilung, die besonders betroffen ist). Alleine die Schwangerschaft ist kein Grund!
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.05.2020
Antwort auf:
Kurzarbeit 100 Prozent für Schwangere
Wir arbeiten in unterschiedlichen Abteilungen und meine Kollegen (nicht schwanger) bekommen 60 Prozent Kurzarbeit und wir Schwangeren 100 Prozent um Geld einsparen zu können.
von
AnkeG
am 19.05.2020, 20:15
Antwort auf:
Kurzarbeit 100 Prozent für Schwangere
Frau Bader liest nicht in alten post
von
misses-cat
am 19.05.2020, 20:22