Kurz vor eternzeit ende nochmal schwanger berechnung des elterngeldes ??

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kurz vor eternzeit ende nochmal schwanger berechnung des elterngeldes ??

Hallo, Bin seit januar 2014 im elternzeit.habe 2 jahre elternzeit beantragt und 1 jahr elterngeld bekommen. Muss 2016 januar anfangen zu arbeiten doch wir planen das 2 kind. Wie ist das eigentlich wenn ich jetzt nochmal schwanger sein sollte mit dem elterngeld wenn ich trotz schwangerschaft für paar monate arbeiten gehe bekomme ich das gleiche wie beim ersten kind oder wird es anders berechnet ???

von Hüli am 16.09.2015, 13:08



Antwort auf: Kurz vor eternzeit ende nochmal schwanger berechnung des elterngeldes ??

Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist. Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.09.2015



Antwort auf: Kurz vor eternzeit ende nochmal schwanger berechnung des elterngeldes ??

Das Elterngeld berechnet sich immer aus dem Einkommen der letzten 12 Monate vor Mutterschutz. Willst Du das gleiche Elterngeld, dann musst Du diese 12 Monate erst voll bekommen. Seit Januar 2015 hast Du kein Einkommen und jeder Monat davon geht mit 0€ in die Berechnung. Fazit : Erst arbeiten, dann schwanger werden wenn die 12 mit Schwangerschaft dann voll werden.

von Sternenschnuppe am 16.09.2015, 13:42



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