Guten Tag Frau Bader,
ich bin Ratlos und hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können.
Bin z. Zt. in Elternzeit (ein Jahr), die im September 2014 endet. Nun wurde mein befristetes Arbeitsverhältnis nicht verlängert...sitze so zu sagen wieder auf der Straße.
Da wir nun auch in der Planung sind ein zweites Baby dranzuhängen...weiß ich nicht, ob ich mich nach der Elternzeit trotz dessen Arbeitssuchend melden soll... werde ich nicht gleich als nicht Vermittelbar eingestuft?
Oder lohnt es sich eher die Elternzeit zu verlängern? Wie sieht es dann mit dem Geld aus?
Welche Vor- und Nachteile hab ich da?
Ich hoffe, dass es so weit verständlich ist...DANKE im Voraus.
LG
von
kaviar
am 08.05.2014, 23:36
Antwort auf:
kurz vor Ende der ersten Elternzeit, Schwanger, Arbeitslos -Was kann ich machen?
Hallo,
1. Mit dem Ende des Arbeitsvertrages endet auch die Elternzeit. Bitte melden Sie sich drei Monate vor Beendigung bei der Agentur für Arbeit
2. Leistungen von dort können sie nur erhalten, wenn sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, also eine Betreuungsmöglichkeit für das Kind besteht.
3. Wenn Sie nur Teilzeit zur Verfügung stehen, bekommen Sie auch nur Arbeitslosengeld 1in Teilzeit, auch, wenn Sie wieder schwanger sind.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.05.2014
Antwort auf:
kurz vor Ende der ersten Elternzeit, Schwanger, Arbeitslos -Was kann ich machen?
Natürlich ist man mit Kinderwunsch vermittelbar!
Selbst während einer Schwangerschaft kann man eine neue Arbeitsstelle antreten!
Und da du deine Elternzeit nur maximal bis zum Vertragende verlängern kannst (ohne Vertrag - keine Elternzeit), solltest du dich arbeitslos melden, damit du eine Krankenversicherung hast. Von der Arbeitssuche kannst du dich dann bis zum 3. Geburtstag freistellen lassen. Allerdings gibt es so dann weniger Mutterschaftsgeld und weniger Elterngeld beim neuen Kind.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 08.05.2014, 23:48
Antwort auf:
kurz vor Ende der ersten Elternzeit, Schwanger, Arbeitslos -Was kann ich machen?
Seid ihr verheiratet ?
Dann kannst Du Dich familienversichern beim Mann und musst die Krankenkasse nicht selbst zahlen, wenn Du jetzt nicht arbeiten möchtest.
Wenn Du Kinderbetreuung nachweisen kannst und arbeiten möchtest, hast Du Anspruch auf ALG1 ( inklusive Krankenversicherung ) in Höhe der Stunden die Du auch dem Markt zur Verfügung stehst.
Auf jeden Fall solltest Du Dich 3 Monate vor Vertragende beim Amt melden um Fristen zu wahren.
Ob ihr es Euch leisten könnt ohne ALG1 auszukommen und dann je nachdem wie lange es dauert bis zur Schwangerschaft das Elterngeld ausfällt, kannst nur Du beurteilen.
von
Sternenschnuppe
am 09.05.2014, 07:26
Antwort auf:
kurz vor Ende der ersten Elternzeit, Schwanger, Arbeitslos -Was kann ich machen?
Danke EUCH!!! :)
kann mir wenigstens jetzt ein Bild davon machen.
LG
von
kaviar
am 09.05.2014, 11:54