Kurz vor Ende der Elternzeit wieder schwanger. Was steht mir mit BV finanziell z

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kurz vor Ende der Elternzeit wieder schwanger. Was steht mir mit BV finanziell z

Hallo. Ich wurde ca. einen Monat vorm Ende meiner Elternzeit wieder schwanger. Nun bin ich seit Anfang April im Jahresurlaub, von vor der Schwangerschaft. Den musste ich wegen dem BV von der ersten Schwangerschaft nun nehmen. Ich würde Ende Mai also wieder anfangen zu arbeiten, aber Aufgrund meiner Beschäftigung im Kiga wieder ein BV bekommen. Der Chef weiß noch nichts, das Verhältnis ist sehr schwierig. Ich möchte es auch erst zum Ende des Urlaubs bekannt geben. Da ich dann ja keine drei Monate arbeiten war, steht mir trotzdem das volle Gehalt zu? Und kann man es irgendwo nachlesen? Es wurde die gleiche Arbeitszeit wie zuvor vereinbart. Krankenkasse, Elterngeldstelle und andere Behörden konnten mir nicht weiterhelfen.

von Highlanddancer am 24.04.2017, 11:43



Antwort auf: Kurz vor Ende der Elternzeit wieder schwanger. Was steht mir mit BV finanziell z

Hallo, zunächst muss geprüft werden, ob Sie wieder ein Beschäftigungsverbot bekommen, da herrschen jetzt strengere Richtlinien. Wenn dem so ist, bekommen Sie ganz normal Ihren Lohn weiter, es gibt keine Mindestarbeitszeit, die geleistet werden muss. Wäre schon gut, wenn Sie mit dem Arbeitgeber sprechen, da der mit Ihnen plant. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.04.2017



Antwort auf: Kurz vor Ende der Elternzeit wieder schwanger. Was steht mir mit BV finanziell z

Du solltest deinem AG so früh wie möglich die SS bekannt geben. Du hast keinen Anspruch auf ein BV. Die Immunitäten werden neu geprüft und dann entscheidet sich wie du eingesetzt werden wirst. Entweder vielleicht doch mit Kindern, oder alternativ muss dich der AG, wenn irgend möglich andersweitig einsetzen, z.B. in der Kindergartenverwaltung, im Rathaus, im Pfarrbüro. Das wird inzwischen immer häufiger so praktiziert. Bis Ende Mai musst du also für die Zeit wo du arbeiten solltest oder arbeiten wirst, eine Kinderbetreuung haben, und diese nachweisen können. Andernfalls gibt es keine Lohnfortzahlungsansprüche, wenn du zu Hause nicht abkömmlich sein solltest. Weder die KK noch die Elterngeldstelle sind dafür zuständig, sondern die Aufsichtsbehörde für Mutterschutz.

Mitglied inaktiv - 24.04.2017, 14:03



Antwort auf: Kurz vor Ende der Elternzeit wieder schwanger. Was steht mir mit BV finanziell z

Es geht mir nicht um die Kinderbetreuung. Dahingehend ist alles geregelt. Es ist nur ein kleiner Verein und niemand wird dort in die Verwaltung gesetzt außer die Leitung oder Stellvertreter. Es wird ganz klar ein BV kommen. Deshalb wäre eine Antwort auf meine gestellte Frage schön.

von Highlanddancer am 24.04.2017, 14:21



Antwort auf: Kurz vor Ende der Elternzeit wieder schwanger. Was steht mir mit BV finanziell z

Uriah ist die BV-Polizei. Er wurde von irgendwem damit beauftragt, alle BVs in Frage zu stellen. Deswegen klingelt wahrscheinlich sein Handy, sobald jemand hier etwas zum Thema BV postet. Alternativ sitzt er 24/7 am Rechner und schaut, ob es eine neue Frage dazu gibt - es ist geradezu gruselig, wie schnell er jedesmal antwortet. Wenn Du ein BV bekommst, steht Dir Dein voller Lohn zu.

von Strudelteigteilchen am 24.04.2017, 14:42



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Ist Uriah ein Mann?

von Tina_33 am 24.04.2017, 14:48



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Nun ja, zumindest ist Uriah ein Männername. https://de.wikipedia.org/wiki/Uriah

von Strudelteigteilchen am 24.04.2017, 14:56



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Ich hab es schon befürchtet, dass diese Person antwortet. Hab schon bei anderen Fragen zum BV gesehen das immer diese/r gleich antwortet. Und dann auch immer einseitig und negativ.

von Highlanddancer am 24.04.2017, 15:11



Antwort auf: Kurz vor Ende der Elternzeit wieder schwanger. Was steht mir mit BV finanziell z

War es nicht so, dass Urlaub weiter übertragen werden muss? BV - MuSchu - EZ - BV - MuSchu - EZ - Urlaub. Und wie ist das mittlerweile? Genehmigter Urlaub wird auch im BV abgebaut oder wird er nun gut geschrieben? Je nach dem könnte es ja interessant sein, die Schwangerschaft jetzt schon bekannt zu geben. Wenn das BV sowieso klar ist... So wie jetzt im Urlaub steht dir auch im BV der Lohn zu. Wenn du jetzt und nachm Urlaub einen Vollzeitvertrag hast, dann eben Vollzeit-BV-Lohn. Hast du eine Teilzeit-Vereinbarung, dann gibts Teilzeit-BV-Lohn. Gruß Sabine

von SumSum076 am 24.04.2017, 15:56



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Ist es für dich negativ, wenn du deinen Beruf weiter ausüben kannst/darfst? Dann hast du vielleicht den falschen Beruf. Es gibt kein automatisches BV, die Immunitäten werden wieder neu ermittelt.

Mitglied inaktiv - 24.04.2017, 16:03



Antwort auf: Kurz vor Ende der Elternzeit wieder schwanger. Was steht mir mit BV finanziell z

Im Prinzip arbeite ich ja seit Anfang April schon wieder. Ich habe jetzt meinen kompletten Jahresurlaub von 2015, da er ans Ende der EZ gelegt wurde. Ich denke den kann ich nicht nochmal übertragen. Aber vielleicht kann das Frau Bader nochmal mitbeantworten. Mir geht es aber hauptsächlich darum, dass ich nicht ohne was da stehe. Ich bin auf den Lohn angewiesen, weil wir mittlerweile 5 und dann ab Dezember zu sechst wären.

von Highlanddancer am 24.04.2017, 16:04



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Wenn das BV gerechtfertigt ist (nur falls die Immunitäten unvollständig sind, d.h. wenn du wahrscheinlich keine Immunität gegen Ringelröteln hast), dann bekommst du auch deinen Lohn weiter. Du musst dich aber schon fragen lassen, ob du tatsächlich in dem vollen Umfang arbeiten kannst, wenn du zu Hause schon 5 Kinder hast, und eines noch so klein ist. Diese müssen alle betreut sein. Da darf man doch näher hinschauen, ob das tatsächlich zutrifft. Was machst du, wenn der Betriebsarzt feststellt, dass du inzwischen Antikörper gegen Ringelröteln hast? Dann musst du direkt nach dem Urlaub zur Arbeit erscheinen.

Mitglied inaktiv - 24.04.2017, 16:19



Antwort auf: Kurz vor Ende der Elternzeit wieder schwanger. Was steht mir mit BV finanziell z

Mein Gott gehst du mir auf den Nerv. Fünf Personen sind nicht fünf Kinder. Ich denke du kannst dich hier ausklinken. Es gibt nicht nur Ringelröteln sondern auch andere Erreger auf die man getestet wird. Außerdem denke ich , du nimmst dir hier ganz schön was raus. Du kennst weder mich, noch den Betrieb, Chef. Ich möchte einfach nur eine kompetente Antwort auf meine Frage und nicht irgendwelche Anschuldigungen von einem Uriah der anscheinend nichts besseres zu tun hat und bei jedem BV was er/sie liest durchdreht.

von Highlanddancer am 24.04.2017, 16:33



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Ich habe wohl den Nerv getroffen, sonst würdest du so nicht reagieren.

Mitglied inaktiv - 24.04.2017, 16:58



Antwort auf: Kurz vor Ende der Elternzeit wieder schwanger. Was steht mir mit BV finanziell z

Wie reagier ich denn? Kannst du nicht damit umgehen, wenn man dir sagt, dass du nervst? Ich wiederhole mich gerne nochmal. Du darfst dich ausklinken.

von Highlanddancer am 24.04.2017, 17:02



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Ich klinke mich aus, wenn ich das möchte. OK?

Mitglied inaktiv - 24.04.2017, 17:09



Antwort auf: Kurz vor Ende der Elternzeit wieder schwanger. Was steht mir mit BV finanziell z

Sofern der AG das BV ausspricht, bekommst Du das was Du auch ohne BV bekommen würdest, egal wie lange Du gearbeitet hast. Und Urlaub würde zudem eh wie arbeiten zählen. ich vermute mal Du wirst nicht den Urlaub auch noch mal "abrechnen" lassen, sprich den jetzt abbrechen um direkt ins BV zu gehen, sondern den erst komplett abbauen. Ansonsten wäre der jetzt auch nicht verfallen, Du hättest ihn also dir auch bis nach der erneuten EZ aufheben können. Menschlich fairer finde ich es aber, den auch erst zu verbrauchen. Dem AG würde ich aber zeitnah Bescheid geben. Der rechnet mit Dir. Und du weißt selbst wie die personelle Decke in dem meisten Betreuungseinrichtungen sind. Machen kann der AG eh nichts. Im schlimmsten Fall weigert er sich halt das BV auszusprechen, dann musst Du schauen ob ein Betriebsarzt oder das Gewerbeamt es anders sehen. Da du ja grundsätzlich arbeiten kannst - Kinderbetreuung scheint ja gesichert - dürfte das in dem Fall der Fälle ja auch ein schnell lösbarer Weg sein. Außer der AG findet halt doch noch einen Ersatzarbeitsplatz für dich - dann müsstest Du diesen auch antreten. Jedenfalls kann dich der Ag weder kündigen noch dich zwingen wieder in ET zu gehen oder sonstiges. Ob Du so fair bist gegenüber deinem AG und auch deinen Kollegen die Schwangerschaft jetzt schon bekannt zu geben musst Du wissen. Ich kann Dir nur sagen, wäre ich Deine Kollegin, wäre ich nicht wirklich begeistert wenn ich knapp vor den Ferien erfahren würde, das du schwanger bist und aus dem Urlaub heraus wieder ins BV gehst. Zumal wenn ich evtl eh schon bereits massig Überstunde geschoben habe.

Mitglied inaktiv - 24.04.2017, 17:29



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