Kursgebühren zahlen trotz Abwesenheit wegen Blutungen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kursgebühren zahlen trotz Abwesenheit wegen Blutungen?

Hallo Frau Bader, Ende April hatten mein Mann und ich uns bei einer Krankenschwester zu einem 1.Hilfe-Kurs am Baby angemeldet. Mein Mann hatte für diesen Termin extra Termine verschoben und auch Kunden an einen Kollegen abgegeben. Drei oder vier Tage vorher hat die Krankenschwester den Kurs jedoch ohne Angabe von Gründen abgesagt und uns gebeten, zu einem anderen Termin Ende Mai oder Ende Juni teilzunehmen. Wir haben uns dann per SMS für den Termin am 28. Mai (15-17:30 Uhr) angemeldet. Am Tag vorher war klar, dass mein Mann jedoch nicht vor 15 Uhr aus der Firma kommt und wegen Sperrung der Autobahn nicht vor 16 Uhr oder 16:30 Uhr im Kurs würde sein können. Aber dann wäre er halt nachgekommen und ich hätte ihm im Nachhinein erzählt, was er vorher verpasst hat. Blöderweise hatte ich am Tag des Kurses dann aber Blutungen, sodass ich der Krankenschwester absagen musste. Für meinen Mann habe ich dann mit abgesagt, da wir dachten, dass es keinen Sinn macht, wenn er alleine hingeht und vor allem nur noch den Schluss mitbekommt. Da ich die Kursleiterin am Telefon nicht erreichte, habe ich ihr nur per SMS absagen können. Daraufhin bekam ich dann die Antwort, dass wir bei so kurzfristiger Absage die vollen Kursgebühren in Höhe von 60 Euro dann auf folgendes Konto .... überweisen müssten. Meine Frage ist nun, ob dies rechtens ist? Wir haben weder einen Vertrag unterschrieben noch wurden wir vorher darüber informiert, dass volle Gebühren zu zahlen sind, wenn man aus triftigen Gründen nicht teilnehmen kann. Erfahren habe ich von dem Kurs in einem Flyer, aber da steht auch nichts davon. Vielen lieben Dank im Voraus Lillimaja

von lillimaja am 06.06.2015, 09:10



Antwort auf: Kursgebühren zahlen trotz Abwesenheit wegen Blutungen?

Hallo, Sie haben sich angemeldet u auch die Verschiebung akzeptiert -also müssen Sie den Kurs auch zahlen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.06.2015