Sehr geehrte Frau Bader, durch eine Risikoschwangerschaft wurde mir vom Arzt ein Arbeitsverbot ausgesprochen.Seit dem 4. Monat bis zur Entbindung.In diesem Zeitraum wurde mir mein Gehalt von 2500 DM plus Leistungszulage von 1500 DM plus 5% Provision auf mein Grundgehalt gestrichen. Als begründung wurde mein zustand während meiner Schwangerschaft angegeben. Ist dies wirklich Rechtskräftig?
Mitglied inaktiv - 29.06.2002, 15:12