habe folgende Frage
unser Sohn wurde am 31.1. geboren
ich nehme vom 1.5. - 30.5 und vom 31.7 - 30.8 Elternzeit
in meiner Bestätigung des Arbeitgebers werde ich darauf hingewiesen, das nach §17 Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz wie folgt mein Urlaub gekürzt wird.
ich habe
Urlaubstage : 28
Kürzung je voller Kalendermonat: 2,3 = 4,5 Tage
Verbleibender resturlaub: 23,5 tage
ist das so richtig?
ich dachte eigentlich, es wären bei mir keine vollen Kalendermonate?
mfg
von
Lunika
am 11.03.2014, 00:23
Antwort auf:
Kürzung des Urlaubs durch Elternzeit
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.03.2014
Antwort auf:
Kürzung des Urlaubs durch Elternzeit
und spielt es eine rolle, das ich noch 15 Tage resturlaub.habe um bereits 13 genommen hab?
von
Lunika
am 11.03.2014, 00:36
Antwort auf:
Kürzung des Urlaubs durch Elternzeit
Du keine vollen Kalendermonat in Elternzeit!
(31.05. fehlt und 31.08.)
Daher darf nicht gekürzt werden!
Erinner doch deinen AG mal daran, dass der 31.05. noch zum Kalendermonat Mai gehört und der 31.08. noch zum August, wo du ja nicht mehr in EZ bist...
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 11.03.2014, 10:38