Kürzung des Urlaubs durch Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kürzung des Urlaubs durch Elternzeit

habe folgende Frage unser Sohn wurde am 31.1. geboren ich nehme vom 1.5. - 30.5 und vom 31.7 - 30.8 Elternzeit in meiner Bestätigung des Arbeitgebers werde ich darauf hingewiesen, das nach §17 Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz wie folgt mein Urlaub gekürzt wird. ich habe Urlaubstage : 28 Kürzung je voller Kalendermonat: 2,3 = 4,5 Tage Verbleibender resturlaub: 23,5 tage ist das so richtig? ich dachte eigentlich, es wären bei mir keine vollen Kalendermonate? mfg

von Lunika am 11.03.2014, 00:23



Antwort auf: Kürzung des Urlaubs durch Elternzeit

Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.03.2014



Antwort auf: Kürzung des Urlaubs durch Elternzeit

und spielt es eine rolle, das ich noch 15 Tage resturlaub.habe um bereits 13 genommen hab?

von Lunika am 11.03.2014, 00:36



Antwort auf: Kürzung des Urlaubs durch Elternzeit

Du keine vollen Kalendermonat in Elternzeit! (31.05. fehlt und 31.08.) Daher darf nicht gekürzt werden! Erinner doch deinen AG mal daran, dass der 31.05. noch zum Kalendermonat Mai gehört und der 31.08. noch zum August, wo du ja nicht mehr in EZ bist... Gruß Sabine

von SumSum076 am 11.03.2014, 10:38



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