Kürzung des Lohns wg. Kinderbetreuung im Krankheitsfall

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kürzung des Lohns wg. Kinderbetreuung im Krankheitsfall

Guten Morgen, ich habe kurz eine Frage. Ich habe mich die letzten 4 Jahre um die Betreuung unserer Tochter gekümmert. Da ich jetzt wieder arbeite, hat mein Mann unsere Tochter an einem Tag betreut, als sie krank war. Es ware ein Krankheitstag mit Krankmeldung beim Arbeitgeber. Uns war bewusst, dass es eine Lohnkürzung geben wird, die wir über die Krankenkasse erstattet bekommen. Jetzt kam die böse Überraschung. Mit dem nächsten Gehalt wurden meinem Mann für den einen Tag knapp 10% des Bruttogehaltes abgezogen. ( ca. 500 Euro brutto) Erstattet bekommen wir nur ca.90 Euro. Wir haben so netto 350 Euro weniger. Aus der Personalabteilung kam nur: so ist das eben! Ist das wirklich richtig? 300 Euro netto weniger weil man einen Tag das Kind betreuen musste? Vielen dank für ihre Antwort!

von Cerrin77 am 19.02.2013, 10:31



Antwort auf: Kürzung des Lohns wg. Kinderbetreuung im Krankheitsfall

Hallo, das kommt drauf an, was Ihr Mann verdient.10 % ist falsch. Das Monatsgehalt wird anteilig um die Krankentage gekürzt. Wenden Sie sich an die Krankenkasse, die erstattet dem Arbeitgeber den Betrag. Viele Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.02.2013



Antwort auf: Kürzung des Lohns wg. Kinderbetreuung im Krankheitsfall

Nein, das ist definitiv NICHT richtig. Das Gehalt darf nur Anteilig gekürzt werden, also Monatsgehalt durch Arbeitstage * Kindkranktage = Kürzungsbetrag. Wenn ich jetzt also grob von 5000,-€ brutto ausgehe, im Januar (2013 z.B.) 23 Arbeitstage, dann sollte das Gehalt um ca. 218€ gekürzt werden. Demnach sollten es Netto ca. 125€ weniger sein (hängt natürlich davon ab wie das Krankengeld ausfallen würde, habe hier einfach mal mit gesetzlich versichertem gerechnet, dazu St.Kl. 3, 1 Kind, 13 Gehälter und Kirchensteuerpflichtig). Von der KK gibt es als Ersatz netto ca. 90€ (auch hier wieder mit der Annahme gesetzlich versichert, dazu St.Kl. 3, 1 Kind, 13 Gehälter und Kirchensteuerpflichtig). Angabe OHNE Gewähr! LG Sabine

Mitglied inaktiv - 19.02.2013, 11:02



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