Liebe Frau Bader
Mein Mann und ich haben uns vor kurzem getrennt. Nun habe ich die Möglichkeit nebenbei etwas hinzu´zuverdienen( ca. 200 Euro monatl). Inwieweit kann er mir dadurch den Ehegattenunterhalt kürzen?
Lieben Dank
Mitglied inaktiv - 18.08.2004, 20:13
Antwort auf:
Kürzung des Ehegattenunterhalts
Hallo,
das kommt darauf an, wie alt das Kind ist u ob Sie schon in der Ehe gearbeitet haben. Evtl. ist es eine überobligatorische Tätigkeit. Die wird dann nur begrenzt eingerechnet. Auf die Ferne kann ich das nicht beurteilen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.08.2004
Antwort auf:
Kürzung des Ehegattenunterhalts
Ich weiß nur, wie es bei meinem mann war. So lange die Kinder unter 14 Jahren sind, wurde der Zuverdienst nicht voll angerechnet, weil die Mutter nicht musste - ich glaube, es wurden nur 50 Prozent davon angerechnet. Aber auf welcher Grundlage weiß ich nicht.
Mitglied inaktiv - 18.08.2004, 22:16