Kürzung der Arbeitsstunden - weniger Gehalt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kürzung der Arbeitsstunden - weniger Gehalt

Hallo Frau Bader, nun hab ich wieder eine Frage. Derzeit befinde ich mich noch bis zum 6.9. in Elternzeit und bin schwanger mit meinem 2. Kind. Der Mutterschutz beginnt am 12.11.2019. Jetzt meine Frage: Kann meine Arbeitszeit von AG Seite gekürzt werden für die 2 Monate und somit auch mein Gehalt, wenn ich denen mitteile, dass ich erneut schwanger bin. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen

von GinaR am 28.05.2019, 14:53



Antwort auf: Kürzung der Arbeitsstunden - weniger Gehalt

Hallo, wenn nichts anderes vereinbart ist lebt der alte Vertrag wieder auf. Dann gehen Sie 2 Mo arbeiten u bekommen den vereinbarten Lohn. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.05.2019



Antwort auf: Kürzung der Arbeitsstunden - weniger Gehalt

Du mußt für die 2 Monate deinen alten Vertrag erfüllen. Wenn du das nicht kannst oder willst (fehlende Kinderbetreuung o.ä.) mußt du kündigen. Einseitig ändern kann der AG nichts, er muss dir deinen alten oder einen vergleichbaren Arbeitsplatz zur Verfügung stellen.

von KielSprotte am 28.05.2019, 14:57



Antwort auf: Kürzung der Arbeitsstunden - weniger Gehalt

Wollte mein alten Vertrag auch zurück. Dann bin ich beruhigt, dass mein AG den Vertrag nicht einfach abändern bzw. kürzen kann. Danke.

von GinaR am 28.05.2019, 15:11



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