Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich bei meinem Arbeitgeber derzeit in Elternzeit. Da wir umgezogen sind, möchte ich hier nun bei einem neuen Arbeitgeber anfangen und meinen alten Vertrag kündigen. Laut meinem Arbeitsvertrag gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen des BGB §622, also 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15 für den Arbeitnehmer, also mich. Allerdings ist in meinem Arbeitsvertrag noch der zusätzliche Satz aufgeführt, dass jede gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist gleichermaßen für beide Seiten gilt. Meine Frage ist, ob das überhaupt zulässig ist ? Da mein Arbeitsvertrag bereits seit über 7 Jahren besteht, hätte laut Aussage des Arbeitsvertrages auch der Arbeitnehmer zwei Monate Kündigungsfrist. An einen Tarifvertrag gebunden ist der Arbeitsvertrag nicht. Kann ich dennoch mit einer Frist von vier Wochen kündigen ? Dann könnte ich bei meinem neuen Arbeitgeber schon am 1.9. anfangen. Wenn die Klausel mit der Kündigungsfristverlängerung für beide Seiten gelten sollte, könnte ich leider erst zum 1.10. anfangen. Ich würde mich sehr über Ihre Einschätzung freuen. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe. MfG Stella0606
von Stella0606 am 22.07.2017, 18:08