Frage: Kündingung in der SS

Hallo Frau Bader, mir steht in Kürze die Kündigung in der SS bevor. Sollte die Zustimmung des Aufsichtsamtes nicht vorliegen, werde ich Kündigungsschutzklage einreichen. Meine 1. Frage: Ist in der Zeit des Verfahrens eine nochmalige Kündigung möglich, falls die Firma die Einwilligung des Aufsichtsamtes später erhält? Meine 2. Frage: Erhalte ich automatisch durch das Aufsichtsamt einen schriftlichen Bescheid über eine Entscheidung? Meine 3. Frage: Habe ich Anrecht auf Arbeitslosengeld, wenn ich eine Kündigungsschutzklage einreiche? Vielen Dank im voraus. Evelyn Bieske

Mitglied inaktiv - 30.10.2002, 13:03



Antwort auf: Kündingung in der SS

Liebe Evelyn, alles ja. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.10.2002