Liebe Frau Bader, ich bin seit Juli 1999 im Erziehungsurlaub und würde ihn normalerweise noch bis Juli 2002 forstsetzen. Seit Januar 2000 arbeite ich nebenbei 19 Stunden bei meinem alten Arbeitgeber. Leider musste die Firma bereits letztes Jahr alle Mitarbeiter außer mir entlassen, da unsere beiden Aufträge nicht mehr da waren. Nun sieht es so aus, als ob ich zum Jahresende auch gekündigt bekommen müsste. Nun meine Fragen: Habe ich dann ab Januar 2002 Anspruch auf Arbeitslosengeld (ich bin seit 1996 in festen Arbeitsverhältnissen gewesen)? Richtet sich das Arbeitslosengeld dann nach meinem Gehalt VOR dem Eziehungsurlaub? Das wäre natürlich wesentlich mehr als mein Teilzeitgehalt jetzt! Was muss ich beachten? Vielen Dank im voraus für Ihren Rat! Nina
Mitglied inaktiv - 08.08.2001, 12:26