Frage: Kündigunsschutz in der SSW

Guten Tag! Ich habe eine befristeten Arbeitsvertrag bis ende Februar 2012. Ich bin ex.Altenpflegerin und darf ab heute (heute habe ich meine Schwangerschaft bescheinigt vom FA bekommen) laut meinem Chef nicht mehr im ambulanten Pflegedienst arbeiten. Ich soll unser Kind am 06.04.2012 bekommen ! Kann mein Chef mich eigentlich wenn ich Schwanger bin entlassen, auch wenn der Vertrag ausläuft, oder muss er mich in der Firma behalten,auch wenn ich ja nicht arbeite ??? Wie ist das mit den noch zu bekommenden 24 Tage Resturlaub für dieses Jahr ? Muss er die ausbezahlen und wenn ja, wann? Ich weiss es leider nicht, deshalb schreibe ich Sie an und bitte um Antwort. LG mamamaus76

von mamamaus76 am 04.08.2011, 20:33



Antwort auf: Kündigunsschutz in der SSW

Hallo, der Vertrag läuft trotzdem automatisch aus. Wenden Sie sich an das AA Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.08.2011



Antwort auf: Kündigunsschutz in der SSW

Hallo Glückwunsch zur Schwangerschaft ! Bis zum Ende des Vertrages muss er Dich behalten und auch normal bezahlen. Hat er keine anderen schwangerentauglichen Arbeiten für Dich, so kann auch er ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Das bedeutet, dass Du vollen Lohn bekommst ( Durchschnittslohn der letzten 13 Wochen ) und Zuhause bleiben darfst. Und auch am normalen Leben teilnehmen kannst, essen gehen, einkaufen, bummeln, Park etc. Der Vertrag wird in der Regel eben nicht verlängert, aber als Chef auch verständlich, weil Du für ihn ja völlig unplanbar bist. Den Urlaub, im BV erwirbst Du auch noch weiteren kann er Dir auszahlen. Muss er auch, wenn Du EIn BV hast. Wann am besten weiss ich nicht.Nach der Geburt wird das ja gleich als Einkommen beim Elterngeld angerechnet, daher würde ich mir den vorher auszahlen lassen, da der Vertrag eh endet.

Mitglied inaktiv - 04.08.2011, 20:42



Antwort auf: Kündigunsschutz in der SSW

Hi ! Lieben Dank für die Glückwünsche zur SS ! Danke für die schnelle Antwort, mein Chef wird mir morgen das BV aussprechen,weil er mich nicht anders einsetzen kann. Das heisst : Ich habe das BV bevohr ich in den Urlaub gehe,also muss er denn Urlaub sowie im Dezember auszahlen....das freud mich aber !!!!! Herzlichen Dank und alles gute für Sie mamamaus76

von mamamaus76 am 04.08.2011, 21:07