Frage: Kündigungsschutz

Sehr geehrte Fr.Bader, Da ich leider versäumt habe bei meinem Arbeitgeber Elternzeit zu beantragen,möchte er mich kündigen.Meine Sohn wurde am 12.09.2002 geboren und ich habe bei der zuständigen Stelle Erziehungsjahr für 2Jahre beantragt und bewilligt bekommen.Meine Chefin hat aber der Krankenkasse in einem Schreiben verkündet das sie nach Ablauf des Mutterschaftsgeldes meine Beschäftigung beendet.Leider hat sie mit mir keinerlei Vereinbarung darüber getroffen.Sie hat das Schreiben am 29.10.2002 unterzeichnet und es mir am 18.03.2003 vorgelegt.Ist so eine Kündigung denn rechtens?Kann ich Einspruch erheben oder muß ich das sogar?Beim Gewerbeaufsichtsamt habe ich mich auch informiert und sie meinten das ginge nicht so ohne weiteres mit der Kündigung.Durch mein Versäumnis mit der nicht beantragten Elternzeit bei meinem Arbeitgeber,kann sie mich einfach kündigen?Oder genieße ich trotzdem Kündigungsschutz?Habe gelesen das sie das Arbeitsverhältnis 4Monate nach der Geburt des Kindes kündigen darf.Jetzt reiche ich ersteinmal die Elternzeit nach. Vielen Dank im vorraus für die Beantwortung,Patrickmama

Mitglied inaktiv - 20.03.2003, 10:56



Antwort auf: Kündigungsschutz

Hallo, wenden Sie sich schnellstmöglich an einen RA Ihres Vertrauens. Nach der Geburt besteht ein 4 monatiges Kü-Verbot. ES sei denn, Sie erscheinen einfach nicht zur Arbeit. Außerdem sollten Sie sofort EU beantragen, dennkann man dann mit 8 Wo. FRist beginnnen. EU muss man immer beim AG beantragen. Zwischendrin würde ich sehen, dass ich zur Arbeit gehe oder am besten Resturlaub nahme. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.03.2003



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