Sehr geehrte Frau Bader, ich habe am Freitag einen Arbeitsvertrag unterschrieben, in dem folgende Klausel steht : Die ersten 6 Monate des Anstellungsverhältnisses gelten als Probezeit.Während der Probezeit können beide Parteien den Anstellungsvertrag mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Nach Ablauf der Probezeit ist eine Kündigung nur unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendermonats zulässig. Verlängert sich die Kündigungsfrist für die Firma aus tariflichen oder gesetzlichen Gründen, gilt diese Verlängerung auch für den Arbeitnehmer. Leider werde ich aus dieser Klausel nicht schlau, was den Kündigungsschutz angeht. Sollte ich in den ersten 6 Monaten, also während der Probezeit schwanger werden, besteht dann Kündigungsschutz oder nicht ? Vielen Dank für Ihre Antwort. Gruß Vivian
Mitglied inaktiv - 14.10.2002, 11:18