Sehr geehrte Frau Bader, meine Kollegen behaupten, daß auch nach Beendigung des Erziehungsurlaubes und Wiederaufnahme der Arbeit noch für weitere 6 Monate Kündigungsschutz besteht. Stimmt das? Danke für Ihre Antwort Simone mit Adriana
Mitglied inaktiv - 04.07.2002, 21:52