Hallo,
ich bin in der 19.SSW und im Moment gehen bei mir in der Firma Kündigungen um. :o(
Ich bin ja zur Zeit Unkündbar, aber wie lange gildet mein Kündigungsschutz? Nur bis zum Ende des Mutterschutzes oder auch noch im Erziehungsurlaub?
Und wie lang genau ist der Mutterschutz wenn das Baby nicht auf den Tag genau kommt?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Liebe Grüße,
Annie
Mitglied inaktiv - 23.05.2002, 15:26
Antwort auf:
Kündigungsschutz
Liebe Annie,
1. Kü-Schutz ohne EU = 4 Mo. nach Geburt
Kü-Schutz mit EU = bis EU-Ende
2. man muss dabei folgendes unterscheiden:
im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nach §17, Abs. 1 BErzGG nur auf volle Monate.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Dies alles ist geregelt im MuSchG und BerzGG.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.05.2002
Antwort auf:
Kündigungsschutz
... Bezüglich Urlaubsanspruch.
Ich habe 30 Tage Urlaub im Jahr, mir wurde nun gesagt ich habe einen Anspruch auf 25 Tage. (Geburtstermin ist der 23.10)
Rechnet man den Anteil des Resturlaubes nach dem Datum der Entbindung oder dem Ende des Mutterschutzes? Der ging dann doch bis Dezember, also hätte ich doch Anspruch auf meine 30 Tage, oder?
Mitglied inaktiv - 23.05.2002, 15:41
Antwort auf:
Kündigungsschutz
Hallo Annie,
also ich habe am 18.10. ET und habe Anspruch auf 30 Tage.
Müßtest Du also auch bekommen.
LG Katja
Mitglied inaktiv - 24.05.2002, 12:57