Hallo Frau Bader,
Ich habe am 01.07.2010 meinen Arbeitgeber gewechselt und somit eine neue Probezeit von 3 Monaten. Gestern habe ich aber erfahren das ich schwanger bin. Nun wollt ich mich erkundigen ob der Kündigungsschutz jetzt schon greift oder erst wenn ich nach der Probezeit schwanger geworden wäre?
Liebe Grüße Samira
Mitglied inaktiv - 16.07.2010, 12:22
Antwort auf:
Kündigungsschutz
Hallo,
ob Sie in der Probezeit kündbar sind, hängt vom Vertrag ab.
Entweder Befristung auf Probezeit und dann neuer Vertrag= AG kann mit Probezeit beenden
"Normale" Probezeit, also einfach nur Kündigungserleichterung= keine Kü in SS
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.07.2010
Antwort auf:
Kündigungsschutz
Hi Samira,
aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen das somit die Probezeit entfällt, du hast sofort Kündigungsschutz.
LG leasi
Mitglied inaktiv - 16.07.2010, 15:06
Antwort auf:
Kündigungsschutz
Kommt drauf an...
denn: wenn der Probevertrag eine Art "Voschaltvertrag" ist, dann kann dieser einfach zum Ende der prozeit auslaufen und es gibt dadurch keinen Kündigungsschutz wg. Schwangerschaft.
Nur wenn die probezeit direkt in den unbefristeten Vertrag integriert ist und nur erleichterte Kündigungsfristen/-regeln gelten, dann ist mit Feststellung der Schwangerschaft das Thema Probezeit beendet :-)
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 16.07.2010, 19:07