Frage: Kündigungsschutz

Ich habe 3 Jahre Elternzeit genommen! Im 2. und 3. Jahr werde ich Teilzeit arbeiten! Kann der AG mir in der Zeit kündigen, wenn z.b. Fehltage durch Kindeskrankheit sich häufen? Dann habe ich das Problem, das ich mich nicht so richtig mit dem AG einigen kann, was die Arbeitszeit betrifft. Er sagt ich muß mich nach seinen Zeiten richten( Frühdienst- Spätdienst).Dies ist mir aber nicht möglich, da mein Mann 3-Schicht-System arbeitet und sich das dann mit meinem 2-Schicht-System beißen würde und die Kinderbetreuung nicht abgesichert ist! Wie gehe ich am besten vor, wenn man sich schlecht einigen kann? Vielen Dank für die Hilfe Simona

Mitglied inaktiv - 28.04.2005, 16:43



Antwort auf: Kündigungsschutz

Hallo, 1. Wenn er es betrieblich begründen kann, kann er auf die Zeiten beharren 2.Sie sind in der EZ nur aus wichtigem Grund kündbar. Sie haben einen Anspruch auf Freistellung von 10 Kalnedertagen/ Jahr für die Krankheit. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.05.2005



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