Ich habe am 26.07.03 mein erstes Kind zur Welt gebracht,daß leider schon nach 17 Stunden am Säuglingstodt verstorben ist.Ich stand noch in einem Vollzeitarbeitsverhältnis.Am 17.10.03
bekam ich trotz einer anschließenden Krankmeldung an den Mutterschutz(10Wochen nach der Entb.)meine Kündigung(zum 15.11.03).Angeblich aus Wirtschaftlichen Gründen,obwohl noch andere während meiner Schwangerschaft
eingestellt worden sind.Hätten die 4 Monate Kündigungsschutz nicht trotzdem
gegolten?
Mitglied inaktiv - 21.05.2004, 13:15
Antwort auf:
Kündigungsschutz
Hallo,
Im Gesetz steht keine Ausnahme für den furchtbaren Fall, dass das Kind stirbt.Insofern gilt 4 Mo. ab Entbindung nach meiner meinung auch in diesem FAll.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.05.2004
Antwort auf:
Kündigungsschutz
Zitat [Hätten die 4 Monate Kündigungsschutz nicht trotzdem
gegolten? ]
Ja, hätte er. Jedenfalls nach meiner Meinung. Die Kündigung dürfte nichtig sein.
Gute Recherchemöglichkeit zur selben und ähnlichen Fragen unter:
www.radgeberrecht.de
Link "Fragen" -> "Kündigungsschutz besonderer Arbeitnehmergruppen" -> "Kündigungsschutz für schwangere Arbeitnehmerinnen"
mfg pu
Mitglied inaktiv - 27.05.2004, 15:25