Frage: Kündigungsschutz

Ich habe am 26.07.03 mein erstes Kind zur Welt gebracht,daß leider schon nach 17 Stunden am Säuglingstodt verstorben ist.Ich stand noch in einem Vollzeitarbeitsverhältnis.Am 17.10.03 bekam ich trotz einer anschließenden Krankmeldung an den Mutterschutz(10Wochen nach der Entb.)meine Kündigung(zum 15.11.03).Angeblich aus Wirtschaftlichen Gründen,obwohl noch andere während meiner Schwangerschaft eingestellt worden sind.Hätten die 4 Monate Kündigungsschutz nicht trotzdem gegolten?

Mitglied inaktiv - 21.05.2004, 13:15



Antwort auf: Kündigungsschutz

Hallo, Im Gesetz steht keine Ausnahme für den furchtbaren Fall, dass das Kind stirbt.Insofern gilt 4 Mo. ab Entbindung nach meiner meinung auch in diesem FAll. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.05.2004



Antwort auf: Kündigungsschutz

Zitat [Hätten die 4 Monate Kündigungsschutz nicht trotzdem gegolten? ] Ja, hätte er. Jedenfalls nach meiner Meinung. Die Kündigung dürfte nichtig sein. Gute Recherchemöglichkeit zur selben und ähnlichen Fragen unter: www.radgeberrecht.de Link "Fragen" -> "Kündigungsschutz besonderer Arbeitnehmergruppen" -> "Kündigungsschutz für schwangere Arbeitnehmerinnen" mfg pu

Mitglied inaktiv - 27.05.2004, 15:25



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