Hallo Frau Bader, ich hätte mal einige Fragen. Meine AG will mich nach der Elternzeit wahrscheinlich kündigen. Im Arbeitsvertrag ist eine 3-monatige Kündigungsfrist festgelegt. Gilt diese auch für sie und nach der Elternzeit? Wenn ja, könnte ein Änderungsvertrag auf mich zu kommen mit Runtersetzen der Stunden. Ist das gleich mit Arbeitsbeginn möglich oder muß auch eine Frist eingehalten werden? Wir sind unter 5 Mitarbeiter. Vielen Dank im Vorraus
Mitglied inaktiv - 05.10.2003, 09:35