Hallo Frau Bader,
meine Elternzeit ist nun bald zu Ende. Mein Chef hat mir jetzt schon mitgeteilt, dass er mich kündigen wird, da er zur Zeit keine Arbeiten hat um mich zu beschägtigen. In der Zahntechnik werden die Aufträge imm weniger, so dass er gezwungen ist diesen Weg einzuschlagen.
Meine Frage an Sie:
Wie lange besteht der Kündigungsschutz nach der Elternzeit?
Ich bin seit kapp 4 Jahren in der Firma beschäftigt.
Gibt es ein Elternzeit-Kündigungsschutzgesetz?
Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen!
Vielen Dank im Vorraus!
Jessica
Mitglied inaktiv - 03.06.2006, 20:39
Antwort auf:
Kündigungsschutz nach der Elternzeit?
Hallo,
es gilt, wen das Kind mind. 4 Mo. alt ist, keine Besonderheit mehr.
Ihr Kü-Schutz richtet sich nach der DAuer der Beschäftigung (§ 622 BGB) oder dem Vertrag.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.06.2006
Antwort auf:
Kündigungsschutz nach der Elternzeit?
Hallo !
Nach der Elternzeit ist man ganz normal kündbar wie vorher auch !
lg ...anonym...
Mitglied inaktiv - 04.06.2006, 08:11
Antwort auf:
Kündigungsschutz nach der Elternzeit?
Was heisst "bald"? Theoretisch kann er dir gleich am Ende der Elternzeit kuendigen. §18 BErzGG (Gesetz zum Erziehungsgeld und zur Elternzeit, Bundeserziehungsgeldgesetz):
§ 18
Kündigungsschutz
(1) Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, höchstens jedoch acht Wochen vor Beginn der Elternzeit, und während der Elternzeit nicht kündigen.
Sorry. :(
Gruss
Christa
Mitglied inaktiv - 04.06.2006, 22:20