Frage:
Kündigungsschutz nach Entbindung, Antrag Elternzeit
Sehr geehrte Frau Bader,
am 8.9.19 soll mein Kind auf die Welt kommen und ich habe nun ein paar Fragen zum
Kündigungsschutz nach Geburt bzw. zur Beantragung der Elternzeit. Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen!
1. Der absolute Kündigungsschutz greift ja bis zu 4 Monaten nach der Geburt. Bezieht sich das auf die Kalendermonate oder auf die Lebensmonate des Kindes? Sprich, wenn
mein Kind am 8.9.19 auf die Welt kommt, habe ich dann Kündigungsschutz bis zum 29.12.19 oder bis zum 8.1.20?
2. Wahrscheinlich werde ich nach den 8 Wochen Mutterschutz erstmal für 2 - 4 Monate arbeiten müssen und dann erst in Elternzeit gehen. Ich möchte eigentlich dann am 16.12.19 Elternzeit einreichen und dann ab 10.02.20 in Elternzeit gehen. Ist das möglich oder kann mir dann vorher noch gekündigt werden?
3. Was würde passieren, wenn ich die Elternzeit nicht rechtzeitig einreiche und mein Arbeitgeber mir dann, bevor ich den Antrag auf Elternzeit eingereicht habe, kündigt? Kann ich dann trotzdem in Elternzeit gehen und Elterngeld beziehen? Meine Kündigungsfrist beträgt 2 Monate.
Danke für Ihre Auskunft!
Möwe84
von
Möwe84
am 09.07.2019, 10:41
Antwort auf:
Kündigungsschutz nach Entbindung, Antrag Elternzeit
Hallo,
1. 4 Mo ab Geburt
2. Kündigungsschutz besteht ab 8 Wo vor Beginn, § 18 BEEG
3. Wenn der Vertrag endet endet auch eine evtl. EZ
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.07.2019
Antwort auf:
Kündigungsschutz nach Entbindung, Antrag Elternzeit
Warum gehst du denn davon aus, dass dein AG dir unbedingt kündigen will?
Ansonsten: Wenn wir jetzt mal von einer Geburt am 08.09.19 ausgehen (klappt aber eigentlich fast nie):
1. Kündigungsschutz bis 4 Monate nach der Entbindung, also bis zum 07.01.20
2. Kündigungsschutz für AN in der EZ greift max. 8 Wochen für Beginn der EZ, also wenn du ab dem 10.02. EZ machst, ab dem 16.12.19, somit wärest du also „safe“.
3. Warum EZ ab dem 10.02.20?? Beachte, dass Elterngeld immer für Lebensmonate des Kindes gezahlt wird, somit würdest du erst ab dem 08.03.20 Elterngeld beziehen können? Gibt es dafür einen besonderen Grund?
von
KielSprotte
am 09.07.2019, 12:00
Antwort auf:
Kündigungsschutz nach Entbindung, Antrag Elternzeit
@KielSprotte:
Sorry, das hab ich falsch aufgeschrieben, die Elternzeit soll schon mit den Lebensmonaten des Kindes übereinstimmen bzw. würde ich das dann schon so einreichen, dass das Elterngeld dann passend gezahlt wird. Mir gehts eigentlich hauptsächlich darum, dass ich rechtzeitig zum Ende des Kündigungsschutzes Elternzeit einreichen, so dass ich erstmal sicher bin.
Mein Chef wird mich aus mehreren Gründen kündigen, sobald es ihm möglich ist, das weiß ich.
von
Möwe84
am 09.07.2019, 12:40
Antwort auf:
Kündigungsschutz nach Entbindung, Antrag Elternzeit
Bedenke auch noch, dass du Elterngeld nur in den ersten 14 Lebensmonaten deines Kindes bekommst. Wenn du also zu lange zwischen Mutterschutz + Elterngeld arbeitest, verschenkst du hier u.U. Geld. Warum gehst du nicht gleich in Anschluss an den Muschu in EZ? Wenn du dir sicher bist, dass du die Stelle eh verlieren wirst (dann halt nach der EZ), genieße die Zeit mit deinem Neugeborenen.
von
KielSprotte
am 09.07.2019, 13:20
Antwort auf:
Kündigungsschutz nach Entbindung, Antrag Elternzeit
Kielsprotte Elterngeld gibt es länger als 14 Monate. Sie könnte ja Elterngeld plus beantragen
Mitglied inaktiv - 09.07.2019, 13:23
Antwort auf:
Kündigungsschutz nach Entbindung, Antrag Elternzeit
Klar läuft es bei Elterngeld plus anders. Aber grundsätzlich kannst du nicht zu spät mit dem Bezug anfangen. https://www.rund-ums-baby.de/recht/Ist-es-moeglich-Elterngeld-auch-nach-dem-14-Lebensmonat-zu-bekommen_96685.htm
von
KielSprotte
am 09.07.2019, 13:39