Hallo Frau Bader, habe letzte Woche mit unserem Betriebsrat gesprochen, da ich ab Herbst in EZ bin und meine bisherigen Aufgaben in dieser Zeit wegfallen (die ursprüngliche Abteilung bleibt jedoch bestehen und der Betrieb hat auch über 500 Mitarbeiter). Der Betriebsrat hat mir erklärt (da viele Stellen unternehmensweit wegfallen sollen) dass es höchstwahrscheinlich zu betriebsbedingten Kündigungen kommen wird und dann würde die Sozialauswahl zum Einsatz kommen. Der Betriebsrat meinte jedoch, dass das Kriterium "EZ" dann keinen besonderen Schutz für mich darstellt, sonder dass ich gleichgestellt bin mit allen MA die auch Kinder haben. Stimmt dies? Ich dachte, Kündigung in der EZ sei noch einmal schweiriger, d.h. man hätte noch einen größeren Schutz als wenn man "nur" Kinder hätte, sich jedoch nicht mehr in EZ befindet? Würden Sie mir eine Rechtsschutzversicherung empfehlen? Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!
von tanja4444 am 11.05.2012, 07:54