Hallo liebe nicole, ich habe eine frage bezüglich der kündigungsschutz im Erziehungsurlaub. Und zwar habe ich eine gringefügige beschäftigung auf 325 € basis bei einer Firma. Meine mann hat für mich die vertrtung im Mutterschutz gemacht. Ichhab auch ausdrücklich gesagt, dass ich die beschäftigung weiter machen werde, wenn ich die 8 Wochen Mutterschutz nach der geburt beendet habe. Jetzt werden aber keine zeitungspackete geliefert, weil sie nciht möchten das ich es weiter mache. Mein mann soll angeblich Packete verschwinden lassen haben. Was man aber gar nicht nachweisen kann. Ich bin jetzt etwas überfordert. Kann ich eine Abfindung bekommen, wenn man mich dort ncith merh möchte. kann man mcih denn überhaupt kündigen? Was sidn meine rechte? Danke für ihre antwort.#Jessica
Mitglied inaktiv - 11.03.2003, 12:19