Kündigungsschutz bei Beantragung Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigungsschutz bei Beantragung Elternzeit

Hallo, mein Bruder ist noch 2 Wochen in der Probezeit..kann er trotzdem jetzt (8 Wochen vorher) Elternzeit beantragen und geniesst dadurch Kündigungschutz, d.h.kann in der Probezeit nicht gekündigt werden? Danke

Mitglied inaktiv - 29.10.2002, 08:10



Antwort auf: Kündigungsschutz bei Beantragung Elternzeit

Liebe Margit, ja. Ab ANtrag. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.10.2002



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