Guten Abend, ich habe ein wichtiges Anliegen und hoffe Sie können mir weiterhelfen. Ich Oktober letzten Jahres habe ich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen. Mündlich wurde mir mitgeteilt, als Krankheitsvertretung für eine noch unbestimmte Zeit eingestellt worden zu sein. Im Arbeitsvertrag wurde allerdings KEINE Befristung oder sonstiges angegeben. Auch im Absatz Kündigung wird lediglich eine Kündigungsfrist von 14 Tagen angegeben. Also aus meiner Sicht ein normaler Standardvertrag ohne sonstige Vereinbarung. Nun bin ich völlig unverhofft schwanger geworden und zur Zeit wg. diverser Probleme krankgeschrieben. Desweiteren wird jetzt sowieso ein Beschäftigungsverbot seitens Frauenärztin ausgesprochen. Ich habe meine Chefin bereits darüber informiert, woraufhin sie mir die Kündigung angekündigt hat. Ich habe auf das MuSchG verwiesen und auch auf die vertragliche Sachlage bin nun aber selbst verunsichert in wie weit die mündliche Absprache ins Gewicht fällt. Ich habe bereits eine freiberufliche Tätigkeit aufgeben müssen und bin nun finanziell stark abhängig.
von Leopoldine am 05.03.2014, 23:46