Frage: Kündigungsschutz Ss

Hallo Frau Bader, ich habe vor paar Tagen erfahren das ich schwanger bin . Ich bin seit nunmehr 5 Wochen krankgeschrieben aufgrund mobbings bei mir auf der Arbeit. Ich hätte zwei Fragen 1: falls mein Chef mich kündigt zum 1.7.20 gilt dann bei mir schon das Ss Gesetz das ich unkündbar bin ab dem Tag der erfahrenen Ss. Ich weiß nicht ob er mich jetzt dann kündigt, da er auf stur stellt und mich nicht mal mehr Anruft oder sonstiges versucht zu besprechen. Arzttermin ist erst am 9.6.20 2: ich falle ja jetzt ab dem 3.6.20 ins Krankengeld, kann meine Hausärztin mir derweil ein BV ausstellen ? Oder nur dann der Frauenarzt?? Vielen Dank für die Zeit und Bemühungen Lg

von Tami05 am 23.05.2020, 07:03



Antwort auf: Kündigungsschutz Ss

Hallo, 1.Ja, Sie müssen es innerhalb von 14 Tagen mitteilen (mit Nachweis) 2. Wieso ein BV? Wegen dem Mobbing? FA. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.05.2020



Antwort auf: Kündigungsschutz Ss

Der Kündigungsschutz besteht in dem Moment, in dem die Schwangerschaft festgestellt wird. Selbst wenn Du letztgekündigt wirst, weil Dein AG von der Schwangerschaft nichts weiß, hast Du nich zeit, ihm das mitzuteilen. Damit ist dann die Kündigung unwirksam. Du mußt dann aber die Schwangerschaft nachweisen (ärztl. Attest). Jeder Arzt darf Dir ein BV "ausstellen". Aber nur, wenn es dafür einen Grund gibt!

von Berlin! am 23.05.2020, 15:39



Antwort auf: Kündigungsschutz Ss

wenn du krankgeschrieben bist geht das vor. dann kann es kein bv geben. dieses muss auch geprüft werden. sobald der chef erfährt dass du schwanger bist darf er nicht kündigen. daher wäre es gut er wüsste es schnellstmöglich. wenn halt die schwangerschaft intakt und sicher ist.

von mellomania am 23.05.2020, 18:27



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