Hallo Frau Bader!
Wie lange habe ich nach einem Jahr Erziehungsurlaub Kündigunsschutz?
Bin ich mit zwei kleinen Kindern (2J./9Mon.)schwerer zu kündigen als Arbeitnehmer ohne bzw. größeren Kindern die aber eine längere Betriebszugehörigkeit haben?
Vielen Dank!
Mitglied inaktiv - 06.07.2003, 11:36
Antwort auf:
Kündigungsschutz/Sozialplan
Hallo,
nach dem EU haben Sie keinen besonderen Kü-SChutz mehr.
Wenn der Betrieb mehr als 5 AN hat, gilt die Regel der Sozialauswahl.
Das bedeutet, der AG muss drei Kriterien beachten: ALter, Betriebszugehörigkeit u. UNterhaltsverpflivchtungen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.07.2003