Frage: Kündigungsfristen

Die Frage betrifft zwar meinen Mann (er ist der "Alleinernährer" unserer Familie), ich hoffe, Sie geben trotzdem Auskunft. Mein Mann hat seine Arbeitsstelle fristgemäß gekündigt. Die Kündigungsfrist beträgt lt. Arbeitsvertrag 6 Wochen zum Quartalsende. Sein Arbeitgeber hält ihm nun vor, dass aufgrund seiner langen Firmenzugehörigkeit (fast 15 Jahre) längere Kündigungsfristen gelten würden. Hat sein Arbeitgeber recht?

Mitglied inaktiv - 16.05.2006, 15:27



Antwort auf: Kündigungsfristen

Hallo, gehört eigentlich nicht her. Aber die längeren Fristen gelten nur für den AG. Für Ihren Mann gilt, was im AV steht. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.05.2006



Antwort auf: Kündigungsfristen

Habe gerade mal im Internet gesucht und folgendes gefunden: "Bei längerer Betriebszugehörigkeit gelten für die Kündigung durch den Arbeitgeber verlängerte Kündigungsfristen, die sich an der Dauer des bestehenden Beschäftigungsverhältnisses orientieren. Die verlängerten Kündigungsfristen gelten nur für die Kündigung durch den Arbeitgeber, so dass für die Kündigung durch den Arbeitnehmer immer die Grundkündigungsfrist gilt." Damit hat der Arbeitgeber meines Mannes nicht recht und die Kündigungsfrist bleibt bei 6 Wochen zum Quartalsende, richtig?

Mitglied inaktiv - 16.05.2006, 15:40



Antwort auf: Kündigungsfristen

Was steht im Arbeitsvertrag?

Mitglied inaktiv - 16.05.2006, 20:07



Antwort auf: Kündigungsfristen

Im Arbeitsvertrag steht: Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Quartalsende, solange im Gesetz keine längeren Fristen vereinbart wurden, die dann für beide Seiten gelten. Gruß chrima

Mitglied inaktiv - 16.05.2006, 21:21