Hallo Frau Bader, habe nochmal eine Frage wegen meiner Kündigungsfrist. In meinem Vertrag steht wörtlich drin: "Die Kündigungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, beträgt aber nach Ablauf der Probezeit mindestens einen Monat zum Monatsende". Ich würde das so auslegen: Wenn ich z.B. am 15.04.03 kündige, kann ich erst am 01.06.03 einen neuen Job anfangen. Richtig? Vielleicht könnten Sie mir bis zum Mittwoch, 02.04.03 antworten, da ich da um 11.00 Uhr ein Vorstellungsgespräch habe und denen natürlich gerne verbindlich sagen würde, wann ich den neuen Job antreten könnte. Vielen Dank!! D. Accardo
Mitglied inaktiv - 31.03.2003, 22:34