Guten Tag, ich bin gerade noch in Elternzeit. Ist es richtig das, wenn ich exakt zum Ende der Elternzeit kündige die Kündigungsfrist 3 Monate beträgt auch, wenn in meinem Arbeitsvertrag nur ein Monat angegeben ist?
Ist es unabhängig von der Elternzeit außerdem auch so, dass sich die Kündigungsfrist stillschweigend verlängert, auch wenn im Vertrag ein Monat angegeben ist, wenn man 8 oder sogar 10 Jahren im Unternehmen tätig ist?
Werden 3 Jahre Elternzeit mit zum Beschäftigungsverhältnis gezogen oder wären es 10 Jahre, sind aber dann nur 7 Jahre, wenn ich 3 Jahre in Elternzeit war und der Vertrag geruht hat?
Danke!
von
Wunder44
am 27.01.2020, 13:58
Antwort auf:
Kündigungsfrist
Hallo,
wenn es exakt zum Ende der EZ ist, sind es 3 Mo. Unabhängig vom Vertrag.
Ansonsten verlängert sich die Kündigungsfrist nur für den AG.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.01.2020
Antwort auf:
Kündigungsfrist
Ja, wenn du exakt zum Ende der Elternzeit kündigen möchtest, dann hast du eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, unabhängig von deiner vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist.
Alternativ kannst du jederzeit unter Einhaltung deiner vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist kündigen.
Deine Kündigungsfrist verlängert sich nicht stillschweigend, es sei denn dies ist so vereinbart.
Die Elterzeit zählen bei der Berechnung der Beschäftigungszeit mit dazu.
von
chrissicat
am 27.01.2020, 14:19
Antwort auf:
Kündigungsfrist
Deine Kündigungsfrist ändert sich nicht - wenn, dann die des AG´s.
von
cube
am 27.01.2020, 14:31
Antwort auf:
Kündigungsfrist
Wenn im Vertrag nichts weiter steht und von beiden Seiten aus ein Monat Kündigungsfrist besteht und ich jetzt mittlerweile schon 10 Jahre im Unternehmen bin, wenn die 3 Jahre Elternzeit dazu zählen, dann haben beide Parteien trotzdem einen Monat Kündigungsfrist? Es gibt also nichts Gesetzliches, wobei man sagen kann, das bei der und der Zugehörigkeit es sich auf einer Parteien Seite automatisch, ohne, dass etwas im Vertrag steht, verlängert, also ab z.B 10J hat der Arbeitgeber plötzlich nicht mehr einen Monat sondern 4 Monate Kündigungsfrist?
Danke!
von
Wunder44
am 27.01.2020, 22:50
Antwort auf:
Kündigungsfrist
Doch, natürlich ist das gesetzlich geregelt. Der AG hat je nach Dauer der Betriebszugehörig eben die im BGB niedergelegten Fristen einzuhalten (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html).
Andere Regelungen gelten nur bei Kleinbetrieben oder Aushilfen (siehe Gesetzestext) oder bei Insolvenz, Betriebsschließung oä.
Also ein Gesetz, das den Arbeitnehmer vor kurzfristigen Kündigungen nach langer Betriebszugehörigkeit schützt.
von
cube
am 28.01.2020, 08:35
Antwort auf:
Kündigungsfrist
In meinem Vertrag steht ein Monat, ich bin jetzt exakt 9 Jahre in der Firma tätig (inkl. Elternzeit), das heißt jetzt gilt dieser Monat nicht obwohl er im Vertrag steht sondern es sind die gesetzlichen 3 Monate, ist das richtig und die Frage ist gilt das nicht doch für beide Parteien?
von
Wunder44
am 28.01.2020, 13:14
Antwort auf:
Kündigungsfrist
Während der EZ gelten andere Gesetze. Willst du genau zum Ende der EZ kündigen, musst du das 3 Monate vorher tun. Während der EZ (also nicht zum letzten Tag) und danach gilt für dich der (vertraglich festgelegte) 1 Monat. Der AG kann dir während der EZ gar nicht kündigen - es sei denn, er meldet Insolvenz an oder hat andere betriebliche Gründe, dann muss er aber eine Genehmigung dafür einholen.
von
cube
am 28.01.2020, 13:36