Hallo Frau Bader, in der Firma, in der ich arbeite, läuft es seit Jahren nicht sehr gut (Schiffahrt)...bisher hat mein Chef noch immer alle Mitarbeiter behalten, aber es zeichnet sich ab, das sich der Trend langsam wendet. Ich werde ab dem 01.04.2018 seit 15 Jahren in der Firma sein...ich arbeite nur 20 stunden (wegen meiner Tochter, die noch zur Grundschule geht)...insgesamt sind wir ein kleiner Betrieb...unter 10 Festangestellten...in meinem Ursprungsvertrag stand mal eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende...ich hab jetzt mal gegooglet...ab 15 Jahren Betriebszugehörigkeit erhört sich das gesetzlich auf 6 Monate...meine Frage: gilt das auch für Betriebe, die weniger als 10 Vollzeitkräfte haben? (mein Chef meint, es gibt in dieser Situation viele Ausnahmen)...und 2. Frage. zählt mein 1 Jahr, dass ich in Elternzeit war, mit in die Betriebszugehörigkeit, oder muss ich das rausrechnen? Vielen Dank für eine Antwort...mfg Loni 1975
von Loni1975 am 05.12.2017, 22:10